Da bei ihr konsumtypische Auffallerscheinungen festgestellt wurden, führten die Beamten einen polizeilichen Vortest durch. Dieser reagierte positiv auf verschiedene Stoffgruppen, deren Konsum die Fahrerin auch teilweise einräumte. Der 34-jährigen musste somit die Weiterfahrt untersagt werden. Im Rahmen des eingeleiteten Ermittlungsverfahrens wurde ihr zu Beweiszwecken eine Blutprobe entnommen.
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Fahren unter Betäubungsmitteleinfluss
