Erneut stellten die Beamten im Rahmen der anschließenden Verkehrskontrolle fest, dass der 17-jährige nach wie vor nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, welche ihn zum Führen des Rollers berechtigen würde. Ihn erwartet somit eine entsprechende Strafanzeige, ebenso wie den Halter des Fahrzeugs, welcher die Fahrt zuließ.
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Fahren ohne Fahrerlaubnis
