Der Beschuldigte war nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis. Er räumte ferner den Konsum von harten Betäubungsmitteln ein. Im Rahmen der anschließenden Durchsuchung des PKW konnten unter anderem geringe Mengen harte Betäubungsmittel aufgefunden und sichergestellt werden. Bei dem Beschuldigten wurde eine Blutprobe entnommen. Gegen ihn wird wegen diverser Straftatbestände ermittelt.
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Fahren ohne Fahrerlaubnis und unter dem Einfluss berauschender Mittel
