nicht gesicherter Ladung zu kontrollieren. Im Rahmen der Kontrolle ergaben sich zusätzlich Anhaltspunkte für eine aktuelle Beeinflussung des 32-jährigen Fahrzeugführers durch Betäubungsmittel. Der Betroffene zeigte sich gegenüber den Polizeikräften im Rahmen der Maßnahmen äußerst ablehnend, was in einer Beleidigung zum Nachteil eines Beamten gipfelte. Letztlich erfolgte dennoch zu Beweiszwecken eine Blutprobenentnahme. Die Weiterfahrt wurde selbstredend untersagt.
Neben der dem Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren erwartet den 32-jährigen auch eine Strafanzeige wegen Beleidigung.
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Drogenbeeinflusster PKW-Fahrer beleidigt Polizisten

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dpa
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