Im Rahmen der daraufhin durchgeführten Verkehrskontrolle wurden bei dem 30-jährigen Fahrzeugführer starke Anzeichen für Alkoholkonsum festgestellt. Es erfolgte die Entnahme einer Blutprobe sowie die Untersagung der Weiterfahrt. Ein Strafverfahren wurde mitsamt des Antrages auf vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis eingeleitet, und an die zuständige Staatsanwaltschaft übersandt.
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Alkoholisierten Verkehrsteilnehmer aus dem Verkehr gezogen
