Bei insgesamt sieben der Kontrollen waren die jeweiligen
Fahrzeugführer nicht mehr verkehrstüchtig, hiervon einer aufgrund von
Alkohol- und sechs aufgrund von Betäubungsmitteleinfluss.
Bei einem weiteren Fahrzeugführer wurde festgestellt, dass dieser
nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist.
In allen Fällen wurde die Weiterfahrt untersagt, entsprechende Straf- bzw. Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet sowie in den Fällen der unter Alkohol- oder Betäubungsmitteleinfluss stehenden Fahrzeugführer deren Führerscheine einbehalten.
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Telefon: 06561/9685-0
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Sonderkontrolle der PI Bitburg im Grenzbereich zu Luxemburg

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