Bei insgesamt sieben der Kontrollen waren die jeweiligen Fahrzeugführer nicht mehr verkehrstüchtig, hiervon vier aufgrund von Alkohol- und drei aufgrund von Betäubungsmitteleinfluss.
Bei zwei weiteren Fahrzeugführern wurde festgestellt, dass diese nicht (mehr) im Besitz einer Fahrerlaubnis waren.
In zwei weiteren Fällen konnten Trunkenheitsfahren durch die eingesetzten Kräfte verhindert werden.
In allen Fällen wurde die (Weiter-)Fahrt untersagt, sowie entsprechende Straf- bzw. Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. In den Fällen der unter Alkohol- oder Betäubungsmitteleinfluss stehenden Fahrzeugführer, wurden deren Führerscheine einbehalten.
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Sonderkontrolle der PI Bitburg im Grenzbereich zu Luxemburg

Symbolbild
dpa
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