Während der Sachverhaltsaufnahme stellte sich heraus, dass der Fahrzeugführer nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war, sodass gegen den Fahrzeugführer ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde. Gegen die auf dem Beifahrersitz befindliche Ehefrau wurde ebenfalls ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, da sie als Halterin des Fahrzeugs die Fahrt ihres Ehemannes duldete.
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