Dabei wurden bei einem 18-jährigen und einem 43-jährigen Fahrzeugführer bzw. E-Scooter-Fahrer im Verlauf der Verkehrskontrollen Anzeichen auf Betäubungsmittelkonsum festgestellt.
Den beiden Betroffenen wurde die Weiterfahrt untersagt sowie eine Blutprobe entnommen. Sie werden sich nun wegen einer Fahrt unter Einfluss berauschender Mittel verantworten müssen.
Bei einem weiteren E-Scooter-Fahrer wurde während der Verkehrskontrolle festgestellt, dass das Versicherungskennzeichen nicht aktuell war und somit ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz vorlag.
Auch hier wurde die Weiterfahrt untersagt. Ein entsprechendes Strafverfahren wurde eingeleitet.
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Kontrollen mit dem Schwerpunkt „Elektrokleinstfahrzeuge“
Aktualisiert am 19. September 2024 16:31 Uhr