Beim Fahrzeugführer konnten Hinweise auf einen zeitnahen Konsum von Betäubungsmitteln festgestellt werden.
Dem Fahrzeugführer wurde die Weiterfahrt untersagt und es wurde ihm eine Blutprobe entnommen.
Im Weiteren konnte festgestellt werden, dass der Termin zur Hauptuntersuchung vom PKW bereits seit mehr als acht Monaten überschritten war.
Es wurden entsprechende Verfahren eingeleitet.
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Fahrt unter Einfluss von Betäubungsmitteln und mit abgelaufener Hauptuntersuchung

Symbolbild
dpa