Der Beschuldigte stach dem Geschädigten einmal in dessen Oberschenkel. Dieser erlitt hierdurch eine oberflächliche Stichverletzung, welche medizinisch versorgt wurde.
Die Örtlichkeit wurde zunächst mit starken polizeilichen Kräften angefahren, zu einer Gefährdung dritter Unbeteiligter kam es jedoch zu keinem Zeitpunkt.
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Polizeilicher Einsatz bei Zwangsräumung

Symbolbild
dpa