Daraufhin sollte bei dem Beschuldigten eine Blutprobe entnommen werden. Hiermit war der Beschuldigte nicht einverstanden und es kam zu einer Widerstandshandlung des Beschuldigten. Hierbei wurde keiner der Beamten verletzt. Nach der Blutentnahme wurde er aus dem pol. Gewahrsam entlassen. Der Führerschein des Beschuldigten wurde einbehalten.
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Nickenich, Laacher See, Widerstand bei VU-Aufnahme
Aktualisiert am 26. September 2024 11:50 Uhr