Mittlerweile wird der Vorfall insbesondere in den sozialen Medien thematisiert und kommentiert.
Die Schmiererei ist der Polizei Koblenz bekannt. Die Angelegenheit wurde überprüft und die Androhung wird als nicht ernsthaft bewertet. Dennoch ist die Polizei vor Ort sichtbar präsent und steht im Kontakt zur Schulleitung. Es besteht keine konkrete Gefahr für Schülerinnen und Schüler und/oder Kollegium.
Wenngleich dieses Ankündigung möglicherweise als „Schülerstreich“ gedacht war, erfolgt eine Prüfung, ob hier der Tatbestand des § 126 Strafgesetzbuches (Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten) erfüllt ist. Die Ermittlungen dauern an.
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Kobern-Gondorf – Androhung von Straftaten in der Realschule Plus
Aktualisiert am 15. September 2024 10:20 Uhr