In Höhe einer Baustellenampel, fuhr der Fahrzeugführer ohne Ausweichbewegung in die dort aufgestellte, mit Verkehrsbaken abgesicherte Ampelanlage. Die Ampelanlage wurde bei dem Unfallhergang zerstört. Der Unfallverursacher blieb mit Beschädigungen am rechten Vorderrad mit dem Fahrzeug im weiteren Streckenverlauf liegen. Bei der Überprüfung der Fahrtüchtigkeit des Fahrers stellten die Beamten starken Alkoholgeruch fest. Ein durchgeführter Alkoholtest ergab den Wert von 2,17 Promille. Gegen den Mann wurde ein Strafverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs eingeleitet, es erfolgte die Entnahme eine Blutprobe und die Beschlagnahme seines Führerscheins. An den Mercedes-Vito entstand ein Sachschaden, in Höhe von ca. 6000.- EUR. Das Fahrzeug war nicht mehr fahrbereit und musste abgeschleppt werden. Der Fahrzeugführer muss mit einem längeren Entzug seiner Fahrerlaubnis und einer empfindlichen Geldstrafe rechnen.
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Unfall unter Alkoholeinfluss – Gefährdung des Straßenverkehrs
Aktualisiert am 12. November 2024 16:46 Uhr