An der Einmündung zur Keltenstraße beabsichtigte er nach rechts in Fahrtrichtung Ettringen einzubiegen. Aufgrund einer vorhandenen Alkoholisierung und nicht angepasster Geschwindigkeit verlor der Fahrer die Kontrolle über das Fahrzeug, kam von der Fahrbahn ab und kollidierte frontal mit einer Mauer. An dem VW-Polo (Bj 2010) entstand ein wirtschaftlicher Totalschaden. Ein durchgeführter Alkoholtest bei dem Unfallverursacher ergab einen Wert von 0,55 Promille, weshalb ihm eine Blutprobe entnommen wurde. Sein Führerschein wurde sichergestellt, das nicht mehr fahrbereite Fahrzeug musste abgeschleppt werden. Da sich der Fahrzeugführer bei dem Unfallhergang selbst leicht verletzt hatte, wurde er in das St. Elisabeth Krankenhaus in Mayen gebracht. Gegen den Beschuldigten wurde ein Strafverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs eingeleitet, er muss mit einer empfindlichen Geldstrafe und einem längeren Entzug seiner Fahrerlaubnis rechnen.
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Gefährdung des Straßenverkehrs durch angetrunkenen Autofahrer
Aktualisiert am 07. November 2024 08:16 Uhr