In der Straße „Am Erdwall“ wurde gegen 15:50 Uhr ein 28 -jähriger Fahrzeugführer kontrolliert. Bei der Verkehrskontrolle wurden drogentypische Auffälligkeiten festgestellt, ein Drogenvortest bestätigte den Konsum von Cannabis. Der Betroffene räumte zudem ein, kurz zuvor einen Joint geraucht zu haben.
Gegen 16:55 Uhr kam es „Am Wasserpförtchen“ zu einer Verkehrskontrolle eines 25-jährigen Fahrzeugführers, der ebenfalls drogentypische Auffälligkeiten aufwies und zudem mit einem E-Scooter ohne gültigen Versicherungsschutz unterwegs war.
Bei beiden Fahrzeugführen wurde eine Blutentnahme angeordnet und die Weiterfahrt wurde unterbunden. Sie müssen mit empfindlichen Geldbußen rechnen. Gegen den Fahrer, der sein Fahrzeug unversichert führte, kam es zur Einleitung eines Strafverfahrens wegen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz.
Beide Fälle zeigen, dass der Konsum von Drogen nicht mit dem Führen von Fahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr in Einklang zu bringen sind.
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Fahren unter Drogeneinfluss
Aktualisiert am 17. September 2024 00:20 Uhr