Nürnberg – Es gibt keine Leiche, keine Zeugen, keine Spuren – sogar das erfahrene Nürnberger Schwurgericht bezeichnet die Tat deshalb als „den fast perfekten Mord“: Zwei Bestatter haben ihren Kollegen nach Auffassung der Richter mit einem Kantholz aus dem Sarglager erschlagen und unter falschem Namen eingeäschert. Der 43- Jährige war seit Ostern 2007 wie vom Erdboden verschwunden. Doch einen der beiden Täter plagte das schlechte Gewissen, er gestand – und wurde am Montag zu einer Gefängnisstrafe von 13 Jahren verurteilt. Der mitangeklagte Drahtzieher soll lebenslang in Haft. Er hat den Mord bis zuletzt geleugnet; das angebliche Opfer habe sich auf der Flucht vor der Justiz ins Ausland abgesetzt und lebe noch.
Die Stimme von Richter Richard Caspar wird scharf vor lauter Empörung, als er das Urteil erläutert: Sittlich auf niedrigster Stufe sei die Tat einzuordnen; heimtückisch hätten die beiden Männer das arg- und wehrlose Opfer im Büro eines Bestattungsinstituts erschlagen. Auch das Motiv sei mehr als verwerflich: Der 43-Jährige wollte das auf Blendung und Betrug beruhende Spiel des mehrfach vorbestraften Haupttäters nicht mehr mitspielen und forderte versprochenes Geld hartnäckig ein. Um sich des lästigen Gläubigers zu entledigen, schmiedete der 54-Jährige kurzerhand den Mordplan.
Die Ausführung der Tat dachte er dabei dem geständigen Angeklagten zu, der nach Auffassung des Gerichts psychisch und finanziell von ihm abhängig war. Als das Opfer am Ostersamstag 2007 zu einer Aussprache erschien, schlug der ebenfalls 54-Jährige auf ein Zeichen hin mit einem ein Meter langen und acht Zentimeter dicken Kantholz zu. Anschließend verpackten die beiden Bestatter die Leiche und äscherten sie kurz darauf mit den Papieren eines frisch Verstorbenen ein. Die Asche streuten sie in ein Flüsschen in Franken.
„Wir haben festgestellt, dass bei der Kremierung der beiden Leichen geschickt und massiv manipuliert wurde, damit der Schwindel nicht auffällt“, erläuterte das Gericht. So habe der Haupttäter bei der Verbrennung des natürlich Gestorbenen in Baden-Württemberg behauptet, die Asche solle in Hawaii beigesetzt werden – dadurch wurden Nachfragen bei Ämtern unterbunden. Der Ermordete hingegen wurde in Bayern verbrannt – dort gibt es keine zweite Leichenschau, die massive Kopfverletzung blieb unentdeckt.
Laut Gericht ist der Haupttäter ein durchtriebener Betrüger und Menschenverführer, ein „Geschichten- und Märchenerzähler hoch drei“. Er habe Menschen zu Dingen hinreißen können, die sie normalerweise niemals täten: So habe er das spätere Mordopfer mit Lügen dazu gebracht, ein Jahr lang im Ausland unterzutauchen. Angeblich war die Justiz hinter dem Erlanger her, nachdem sich der zweifache Vater dem 54-Jährigen als Strohmann für Schwarzgeldgeschäfte zur Verfügung gestellt hatte. Die dafür versprochenen 100 Millionen Dollar zahlte dieser aber ebenso wenig wie die gut 70 000 Euro für den Kauf von dessen Bestattungsunternehmen.
Diese Darstellung sei komplett erfunden, behauptet hingegen der Drahtzieher. Der Geständige sei lediglich auf Rache aus, nachdem er pleitegegangen sei und sein Bestattungsinstitut an ihn verkaufen musste. Während der Urteilsbegründung machte sich der untersetzte Mann mit der Goldbrille fleißig Notizen; seine Verteidigerin will sämtliche Rechtsmittel ausschöpfen, um doch noch einen Freispruch zu erreichen. Der geständige Angeklagte hingegen, der sich im Prozess bei den Angehörigen für seine Tat entschuldigt hatte und die Urteilsbegründung nahezu bewegungslos verfolgte, wird den Schuldspruch voraussichtlich akzeptieren. Von Elke Richter

