Plus
Berlin
Rente mit 63: Auch der Mutterschutz soll zählen
Während des Mutterschutzes ist es Frauen verboten zu arbeiten. Betroffene berufstätige Mütter müssen für die Rente mit 63 also bislang mindestens zwei Monate länger arbeiten als Männer.
Diese Ungleichbehandlung will das Sozialministerium rasch beseitigen. "Wegen des erkennbar engen Zusammenhangs zwischen dem Mutterschutz und Kindererziehungszeiten wird die Bundesregierung prüfen, ob eine Änderung ...