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Berlin

Rente mit 63: Auch der Mutterschutz soll zählen

Die Bundesregierung will eine Panne im Gesetz zur Einführung der Rente mit 63 nachbessern: Bisher werden Mutterschutzzeiten nicht auf die 45 Beitragsjahre angerechnet, die erforderlich sind, um mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen zu können.

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Während des Mutterschutzes ist es Frauen verboten zu arbeiten. Betroffene berufstätige Mütter müssen für die Rente mit 63 also bislang mindestens zwei Monate länger arbeiten als Männer. Diese Ungleichbehandlung will das Sozialministerium rasch beseitigen. "Wegen des erkennbar engen Zusammenhangs zwischen dem Mutterschutz und Kindererziehungszeiten wird die Bundesregierung prüfen, ob eine Änderung ...