Auch bei unwissentlicher Einnahme – Führerschein ist erst mal weg – Recht: Kokain am Steuer
SP-X/Greifswald. Wer sich nach dem Konsum harter Drogen ans Steuer setzt, verliert den Führerschein. Ausnahmen gibt es möglicherweise bei „untergeschobenem“ Rauschgift, wie das Oberverwaltungsgericht Greifswald einräumt. In dem zugrundeliegenden Fall muss der Autofahrer jedoch trotzdem erst einmal zu Fuß gehen.
Geklagt hatte ein Autofahrer, der unter Kokaineinfluss von der Polizei angehalten worden war und anschließend seinen Führerschein abgeben musste. Seine Frau habe ihm die Droge heimlich und von ihm unbemerkt zur sexuellen Stimulation in einem Glas Wein verabreicht. Dabei sei sie davon ausgegangen, dass er am nächsten Tag nicht Auto fahren würde.
Das Gericht bewertete die Geschichte als plausibel, kassierte aber bis zum Hauptsacheverfahren den Führerschein. Bei einer Abwägung zwischen der Möglichkeit einer unbewussten Drogenaufnahme und der Verkehrssicherheit befand es letztere als wichtiger. Um den Führerschein zurückzuerhalten muss der Autofahrer nun beweisen, dass er tatsächlich nichts von dem Kokain gewusst hat. (Az.: 1 M 166/24 OVG)