Ab 14 Jahren möglich – Tipp: Punkte in Flensburg

Von Elfriede Munsch, SP-X
Schon im Alter von 14 Jahren kann man bei Fehlverhalten im Straßenverkehr mit Punkten im Flensburger-Fahreignungsregiste
Schon im Alter von 14 Jahren kann man bei Fehlverhalten im Straßenverkehr mit Punkten im Flensburger-Fahreignungsregister bestraft werden Foto: KBA

Punkte in Flensburg bekommen nur Menschen mit Führerschein? Mitnichten. Und 18 Jahre muss man auch nicht sein. Punkte-Sammeln geht schon früher.

Lesezeit: 1 Minute
Anzeige

SP-X/Wiesbaden. Punkte in Flensburg wegen Verstöße im Straßenverkehr gibt es nur für erwachsene Verkehrsteilnehmer wie Auto-, Motorrad- und Fahrradfahrer sowie für Fußgänger? Nein, schon im Alter von 14 Jahren kann man bei Fehlverhalten mit Punkten im Flensburger-Fahreignungsregister bestraft werden, und zwar unabhängig davon, ob man einen Führerschein besitzt. Denn ab 14 Jahren ist man strafmündig, darauf weist die R+V-Versicherung hin.

Schon im Alter von 14 Jahren kann man bei Fehlverhalten im Straßenverkehr mit Punkten im Flensburger-Fahreignungsregiste
Schon im Alter von 14 Jahren kann man bei Fehlverhalten im Straßenverkehr mit Punkten im Flensburger-Fahreignungsregister bestraft werden
Foto: KBA

Da das Fahreignungsregister der Verkehrserziehung dient, können auch junge Menschen zum Beispiel bei der Überquerung eines Bahnübergangs trotz geschlossener Schranke zu Fuß oder mit dem Fahrrad mit einem Punkt in Flensburg bestraft werden. Mit weitreichenden Konsequenzen, wenn sie einen Führerschein machen wollen: Zu viele Punkte erschweren den Antrag auf eine Fahrerlaubnis oder blockieren ihn. Wer zu viele Punkte hat, erhält unter Umständen später keine Fahrerlaubnis.

Elfriede Munsch/SP-X