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Vorratsdaten: Große Koalition muss auf Nummer sicher gehen

Das Netz frohlockt: Der EU-Generalanwalt hält die Vorratsdatenrichtlinie der EU für rechtswidrig, also sind angeblich auch die Pläne von Union und SPD zur Vorratsdatenspeicherung in Deutschland gestorben. So simpel ist es aber nicht.

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Gregor Mayntz zum Gutachten der EU Oder würde jemand aus der Information „Frau Schmitz will Herrn Meyer nicht heiraten“ schlussfolgern, dass die Dame sich niemals binden will? Genauer betrachtet, ist für Pedro Cruz Villalón die Vorratsdatenspeicherung nämlich „völlig legitim“ – nur halt so nicht, wie es die EU-Richtlinie vorgibt. Die Anforderungen ...