Verfahren wurde zwischenzeitlich ausgesetzt
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Dadurch wird überprüft, ob das Vorhaben mit den Erfordernissen der Raumordnung übereinstimmt. Außerdem wird es unter den Gesichtspunkten der Raumordnung mit anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen abgestimmt. Das Verfahren war im Januar 2015 eingeleitet worden. Zwischenzeitlich wurde es auf Wunsch des LBM ausgesetzt, da für die bevorzugte Antragsvariante im bis dahin geltenden Regionalen Raumordnungsplan Mittelrhein-Westerwald 2006 ein Vorranggebiet für die Landwirtschaft ausgewiesen war und die Antragsvariante raumordnerisch nicht zulässig gewesen wäre. Mit Blick auf das mit der Genehmigung des neuen Regionalen Raumordnungsplans am 11. Dezember 2018 wegfallende Vorranggebiet für Landwirtschaft wurde das Verfahren wieder aufgenommen und jetzt abgeschlossen.