VDS: Das steht im Koalitionsvertrag

Union und SPD wollen die umstrittene Vorratsdatenspeicherung in einer Großen Koalition wieder einführen. Im gemeinsamen Koalitionsvertrag heißt es dazu: „Wir werden die EU-Richtlinie über den Abruf und die Nutzung von Telekommunikationsverbindungsdaten umsetzen.

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Dabei soll ein Zugriff auf die gespeicherten Daten nur bei schweren Straftaten und nach Genehmigung durch einen Richter sowie zur Abwehr akuter Gefahren für Leib und Leben erfolgen. Die Speicherung der deutschen Telekommunikationsverbindungsdaten, die abgerufen und genutzt werden sollen, haben die Telekommunikationsunternehmen auf Servern in Deutschland vorzunehmen.

Auf EU-Ebene werden wir auf eine Verkürzung der Speicherfrist auf drei Monate hinwirken.“ Der frühere Koalitionspartner der Union, die FDP, hatte sich jahrelang gegen die Vorratsdatenspeicherung gesperrt – allen voran die scheidende Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser- Schnarrenberger.

Sie hatte vehement dafür plädiert, vor einer Wiedereinführung die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs zu der zugrundeliegenden EU-Richtlinie abzuwarten.