Urteil: Behörden dürfen öffentlich vor Ekelfleisch warnen

Deutsche Behörden dürfen auch dann vor Ekelfleisch warnen, wenn dieses zwar nicht gesundheitsschädlich, wohl aber für den Verzehr ungeeignet ist. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, auch ein lediglich „ungeeignetes“ Lebensmittel erfülle nicht die Anforderungen an die Lebensmittelsicherheit.

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Das EU-Gericht nahm zu einem Streit um verdorbenes Wildfleisch vor dem Landgericht München I Stellung. Das Passauer Unternehmen Berger Wild GmbH hatte Schadenersatz verlangt, weil das bayerische Verbraucherschutzministerium vor dem Verzehr des Wildfleischs gewarnt und über ekelerregende Zustände in der Firma berichtet hatte.

Die Firma musste Insolvenz anmelden. Der rheinland-pfälzische Verbraucherschutzminister Jochen Hartloff (SPD) begrüßt die EuGHEntscheidung. Jetzt sei mehr Transparenz möglich. Er fordert den Bund auf, Mängel bei der nationalen Umsetzung sobald wie möglich zu beseitigen. Der EuGH habe ein wichtiges Signal zur Stärkung der Informationsrechte von Verbrauchern in Deutschland und der gesamten EU gesendet, teilte Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) mit.

„Das Urteil bestärkt uns in unserem Ansatz, größtmögliche Transparenz für Verbraucher zu schaffen, wenn es um die Qualität von Lebensmitteln geht.“ Die Entscheidung des EuGH habe er fast erwartet, sagte Unternehmer Karl Berger. Auf das Verfahren am Landgericht München habe dies aber keinen Einfluss, glaubt der 57-Jährige. Bei dem Verfahren gehe es ihm auch nicht um das Geld, sondern um die Reputation. „Ich war der größte Wildunternehmer Europas mit den höchsten Hygienevorkehrungen.

Von einem Tag auf den anderen war ich plötzlich der größte Lebensmittelverbrecher und Pleite.“ Mittlerweile hat Berger einen Wildfleischhandel in Österreich.