Mainz

Über Stalking – „Kaugummigesetz“ aus dem Jahr 2007

Nach § 238 Strafgesetzbuch ist Stalking das beabsichtigte und wiederholte Verfolgen und Belästigen eines Menschen, so dass dessen Sicherheit bedroht und seine Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigt wird.

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Mainz – Nach § 238 Strafgesetzbuch ist Stalking das beabsichtigte und wiederholte Verfolgen und Belästigen eines Menschen, so dass dessen Sicherheit bedroht und seine Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigt wird.

Es kann eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren verhängt werden.

Ines Rose von der Kriminaldirektion Mainz nennt den Paragrafen aus dem Jahr 2007 ein „Kaugummigesetz“, denn wie weist man nach, dass die eigene Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigt ist? Muss man erst in eine andere Stadt ziehen? „Das ist schwierig. Ein wichtiger Punkt ist die Beharrlichkeit des Stalkers. Mittlerweile gibt es ein paar Gerichtsurteile, an denen man sich orientieren kann“, erklärt Rose. ax