Staatsanwalt will wissen, ob das Wöllsteiner Unfallauto defekt war
Vier Menschen sind bei diesem Autounfall im rheinland-pfälzischen Wöllstein ums Leben gekommen.Foto: Sebastian Schmitt
In einem „Todesermittlungsverfahren“ prüft die Mainzer Staatsanwaltschaft jetzt, ob es bei dem Unfall mit vier Opfern am Ostersonntag in Wöllstein möglicherweise doch ein Drittverschulden gegeben hat. Das teilte am Mittwoch Leitender Oberstaatsanwalt Klaus-Peter Mieth auf MRZ-Anfrage mit.
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Wöllstein - In einem "Todesermittlungsverfahren" prüft die Mainzer Staatsanwaltschaft jetzt, ob es bei dem Unfall mit vier Opfern am Ostersonntag in Wöllstein möglicherweise doch ein Drittverschulden gegeben hat. Das teilte am Mittwoch Leitender Oberstaatsanwalt Klaus-Peter Mieth auf MRZ-Anfrage mit.
Es gebe zwar keine konkreten Anhaltspunkte, doch das Sachverständigen-Gutachten solle auch klären, ...
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