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So können Unternehmen sich ihre Gutachterkosten komplett erstatten lassen

100 Prozent statt 80 Prozent: Unternehmen im von der Flutkatastrophe betroffenen Gebiet bekommen zukünftig 100 Prozent statt 80 Prozent ihrer Gutachterkosen erstattet. Das teilte Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt (FDP) jetzt mit. Die Sachverständigengutachten sind erforderlich, um Wiederaufbauhilfen beantragen zu können. Bisher bekamen Unternehmen und landwirtschaftliche Betriebe einen Ausgleich von 80 Prozent.

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Zur Neuregelung sagte die Wirtschaftsministerin: „Ich begrüße sehr, dass es nun möglich ist, die Gutachterkosten für Unternehmen vollständig zu fördern. Wir müssen verhindern, dass Betriebe, die unverschuldet um ihre Existenz kämpfen, zusätzlich belastet werden.“ Die volle Förderung sei ein weiterer Schritt, um das Antragsverfahren für den Wiederaufbau „möglichst niederschwellig und ...