Berlin

Schutz vor Lohndumping

Als Schutz gegen Lohndumping vor allem durch Billigkräfte von jenseits der Grenzen hat der Gesetzgeber die Möglichkeit, Mindestlöhne verbindlich für alle Beschäftigten einer Branche festzusetzen. Dies ist über das Arbeitnehmerentsendegesetz bereits für folgende Branchen geschehen: Abfallwirtschaft, Baugewerbe, Dachdecker- und Elektrohandwerk, Gebäudereiniger, Maler- und Lackierhandwerk, Pflegebranche und Großwäschereien.

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Berlin – Als Schutz gegen Lohndumping vor allem durch Billigkräfte von jenseits der Grenzen hat der Gesetzgeber die Möglichkeit, Mindestlöhne verbindlich für alle Beschäftigten einer Branche festzusetzen.

Dies ist über das Arbeitnehmerentsendegesetz bereits für folgende Branchen geschehen: Abfallwirtschaft, Baugewerbe, Dachdecker- und Elektrohandwerk, Gebäudereiniger, Maler- und Lackierhandwerk, Pflegebranche und Großwäschereien.

Das Wach- und Sicherheitsgewerbe kommt voraussichtlich im Juni hinzu, die Weiterbildungsbranche ist für einen Mindestlohn vorgesehen. Für die Zeit- und Leiharbeit ist ein Mindestlohn über das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz verbindlich vorgegeben. Die Mindestlöhne reichen derzeit von 6,53 Euro pro Stunde für Wachleute im Osten bis 11 Euro für ungelernte Arbeiter am Bau (ab 1. Juli 2011).