Schlichtungsstelle regelt Streitigkeiten

Verspätungen 2013. Die Beschwerden stiegen sprunghaft an

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Bei Streitigkeiten mit Verkehrsunternehmen können sich Reisende seit Ende 2009 an die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP) in Berlin wenden. Ziel ist eine außergerichtliche Einigung.

Fast alle Bahnunternehmen machen bei dem Verfahren mit. In vielen Fällen ist auch bei Bus- und Schiffsreisen eine Schlichtung möglich. Seit November 2013 sind alle deutschen und zahlreiche ausländische Fluggesellschaften mit dabei. Die SÖP klärt zunächst den Sachverhalt und unterbreitet dann einen Schlichtungsvorschlag.

Der wird verbindlich, wenn beide Seiten zustimmen. Die mehr als 200 beteiligten Unternehmen finanzieren die SÖP.

Entschädigung bei Verspätung

Haben Züge massiv Verspätung, steht Reisenden eine Entschädigung zu. Um diese zu bekommen, müssen Kunden der Deutschen Bahn ein sogenanntes Fahrgastrechte-Formular ausfüllen. Das erhalten sie entweder vom Zugbegleiter, an der DB Information, in den DB Reisezentren oder im Internet unter www.bahn.de/fahrgastrechte.

Auf dem Formular muss die Verspätung vom Zugbegleiter per Zangenabdruck bestätigt werden. Die Mitarbeiter der DB Information und in den DB Reisezentren bestätigen sie, wenn ihnen die Daten vorliegen. Reicht der Kunde das Formular zusammen mit der Originalfahrkarte im DB Reisezentrum ein, erhält er dort direkt seine Entschädigung.