RZ-Kommentar: Was wäre die Alternative zum rechtsstaatlichen Urteil?

Es kommentiert Ursula Samary.
Es kommentiert Ursula Samary. Foto: Jens Weber

Ja, ich bin froh darüber, in einem Rechtsstaat zu leben, in dem Folter tabu ist. Denn in einem demokratischen und sozialen Rechtsstaat muss immer Recht und Gesetz gelten – für Jeden, für Reiche und Arme, für Noble wie Verachtenswerte, für Polizeibeamte wie den Bürger.

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Ja, ich bin froh darüber, in einem Rechtsstaat zu leben, in dem Folter tabu ist. Denn in einem demokratischen und sozialen Rechtsstaat muss immer Recht und Gesetz gelten – für Jeden, für Reiche und Arme, für Noble wie Verachtenswerte, für Polizeibeamte wie den Bürger.

Aber es ist der Fall des brutalen und provokant auftretenden Kindsmörders Magnus Gäfgen, der den Stolz auf die deutsche Rechtsstaatlichkeit und das gesunde Rechtsempfinden plötzlich so gewaltig strapaziert. Denn er fordert als Täter selbst Schmerzensgeld. Der verurteilte Mörder geriert sich seit Jahren vor allen Gerichtsinstanzen als Opfer eines Unrechts – egal, wie schwer dies die Familie des Kindes schmerzt, das Gäfgen ermordet hat. Das macht wütend.

Hinzu kommt die Verhörsituation im Frankfurter Polizeipräsidium: Die Beamten wussten damals nicht, dass sie den 11-jährigen Jakob von Metzler nicht mehr retten konnten. Heute ist auch nicht bewiesen, dass die Ermittler Gäfgen mehr als verbal unter Druck setzten und der Kindsmörder bis heute tatsächlich Schäden davongetragen hat.

Die Frankfurter Richter dürften es sich auch in diesem Fall nicht leicht gemacht haben. Fällten sie aber tatsächlich ein Skandalurteil? Eins ist dabei zu sehen: Richter dürfen auch im Extremfall nicht die Gesetze und die zuvor von Gäfgen erstrittenen Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte einfach ignorieren. Schwer verständlich, aber auch ein abzuwägender Fakt: Ein Mörder kann bei der Vernehmung auch Opfer sein, selbst wenn sein „skrupelloses Aussageverhalten“, so der Richter, die Polizei aufs Äußerste strapazierte. Denn sie wollten das entführte Kind ja finden, lebend!

Die Empörung über das Urteil ist gewaltig, aber nach Ansicht des Rechtsphilosophen Ulfrid Neumann (Frankfurt) bei allem Verständnis für den Aufschrei trotzdem auch eine wichtige, wenn für viele auch schwer zu akzeptierende Lehre: Denn es macht deutlich, dass ein Rechtsstaat auch in extremen Ausnahmesituationen nicht mit Folter drohen und kategorische Verbote nicht einfach außer Kraft setzen darf.

Der Preis, in einem Rechtstaat wie Deutschland zu leben, kann vielleicht auch hoch sein. Will man aber in einem demokratischen Rechtsstaat leben, muss man dies aushalten. Was wäre die Alternative dazu?

E-Mail an die Autorin: ursula.samary@rhein-zeitung.net