RZ-Kommentar: Im Zweifel für die Menschlichkeit
Die ruht nun auf dem deutschen Asylrecht und dem Verwaltungsgericht in Trier. Gelingt es dem Anwalt der Familie, das Gericht zu überzeugen, dass die Dodos zuletzt direkt nach Deutschland eingereist sind, können sie vorerst bleiben. Dann wird über den Asylantrag hierzulande entschieden. Kommt das Gericht zu einem anderen Ergebnis, wäre es fraglich, ob mittlerweile noch zu verantworten ist, die Familie nach fast zwei Jahren Einlebungsphase erneut nach Polen abzuschieben.
Die Kinder sprechen gut Deutsch und haben sich in ihrem schulischen Umfeld integriert. Die Eltern zeigen starken Integrationswillen und würden gern in Deutschland arbeiten. In einem anderen EU-Staat wie Polen müssten sie von vorn anfangen. Sollten den Behörden tatsächlich die Hände gebunden sein, sollte über eine Gesetzesänderung nachgedacht werden.
Von Andreas Jöckel