Richter: Durchsuchung beim Mainzer „Nazi-Müller“ war rechtens
Die Durchsuchung beim „Nazi-Müller“ in Gonsenheim war rechtmäßig, Ursula Müller und die neonazistische „Hilfsorganisation für nationale politische Gefangene und deren Angehörigen e. V.“ sind mit einer Beschwerde beim Oberverwaltunsggericht Koblenz gescheitert.
Lesezeit: 2 Minuten
Mainz/Koblenz - Die Durchsuchung beim "Nazi-Müller" in Gonsenheim war rechtmäßig, Ursula Müller und die neonazistische "Hilfsorganisation für nationale politische Gefangene und deren Angehörigen e. V." sind mit einer Beschwerde beim Oberverwaltunsggericht Koblenz gescheitert.
Das Gericht sieht auch deutliche Anzeichen für einen Erfolg des Verbotsverfahrens.
Es geht dem Bundesinnenministerium darum, in den Ermittlungen ...
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