Berlin

Reform: Neuregelung Hilfe für Gründung einer Pflege-WG

Teure Pflege: Weil bei vielen Betroffenen die Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht ausreichen, bezuschusst der Staat eine Zusatzversicherung mit 60 Euro pro Jahr.
Teure Pflege: Weil bei vielen Betroffenen die Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht ausreichen, bezuschusst der Staat eine Zusatzversicherung mit 60 Euro pro Jahr. Foto: dpa

Im neuen Jahr sind einige Änderungen in der Pflege in Kraft getreten. Hier ein Überblick: Für Wohnformen zwischen ambulant und stationär gibt es je Bedürftigen 200 Euro zusätzlich. Für die Gründung einer Pflege-WG werden zeitlich befristet Umbauten mit 2500 Euro pro Person gefördert – maximal mit 10 000 Euro.

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Menschen mit Demenz oder geistiger Behinderung, die zu Hause betreut werden und in keiner Pflegestufe sind, können außer den derzeit möglichen maximal 200 Euro für Betreuung Pflegegeld von 120 Euro oder Sachleistungen von bis zu 225 Euro bekommen. Pflegebedürftige in Stufe 1 erhalten ein um 70 Euro höheres Pflegegeld (305 Euro) oder um 215 Euro höhere Sachleistungen (bis zu 665 Euro). In Stufe 2 gibt es beim Pflegegeld 85 Euro mehr (525 Euro), bei Sachleistungen 150 Euro (bis 1250 Euro).

Und der Pflege-Bahr kommt eben auch. Folgende Zusatzversicherungen können gefördert werden:

Kostenversicherung – Viel Aufwand

Die Pflegekostenversicherung orientiert sich laut Bund der Versicherten an der Praxis der Krankenversicherer (BDV). Sie erstattet die tatsächlich entstandenen Kosten bis zu einem vereinbarten Höchstbetrag oder bis zu einem festgelegten Prozentsatz. Die Kosten müssten allerdings durch Rechnungen nachgewiesen werden. Das kann laut BDV unter Umständen einen großen Aufwand bedeuten. Ein weiterer Nachteil: Die Pflege durch Familie und Freunde wird finanziell nur selten unterstützt.

Pflegetagesgeld – Die häufigste Police

Hier bekommt der Versicherte für jeden Tag einen vereinbarten Betrag ausgezahlt. Die Höhe richtet sich nach der Pflegestufe. Der volle Tagessatz wird hier häufig erst ab Pflegestufe 3 fällig. „Versicherte können selbst bestimmen, wofür sie das Geld ausgeben“, sagt Thorsten Rudnik vom Bund der Versicherten. Das heißt, sie entscheiden, ob sie das Geld in professionelle Pflege investieren oder Angehörigen Geld geben, die sich um sie kümmern. Das Tagesgeld ist die häufigste Pflegezusatzpolice.

Rentenversicherung – Sparen inklusive

„Bei der Rentenversicherung schließt der Versicherte gleichzeitig noch einen Sparvertrag ab“, erklärt Thorsten Rudnik vom Bund der Versicherten (BDV). Es gibt bei dieser Variante drei Leistungsmöglichkeiten: Todesfallleistung, Rente bei Pflegebedürftigkeit, Altersrente ab dem 80. oder 85. Lebensjahr. Die Beiträge hierfür sind aus Sicht des BDV aber zu hoch. Sinnvoller ist es aus Sicht des Verbandes, nur das Pflegerisiko abzudecken und das restliche Geld selbst anzulegen.

Risikoversicherung – Frei verfügbare Rente

Hier bekommt der Versicherte eine frei verfügbare Monatsrente ausgezahlt. Nachteilig wirkt sich bei ihr aus, dass die Höhe der Rente nach der Pflegestufe variiert. „Erst bei Pflegestufe 3 wird der volle Betrag ausgezahlt“, erklärt Thorsten Rudnik vom Bund der Versicherten. „Bei Pflegestufe 1 sind es dagegen meist maximal 50 Prozent, und bei Stufe 2 variiert die Auszahlung häufig zwischen 50 und 75 Prozent.“ Nur sehr wenige Versicherer erbringen in allen drei Pflegestufen die volle Leistung.