Mainz

Osterruhe: Streit zwischen Protestanten und Tanzclubs

Foto: Nik Styles/pixelio.de

Die Gesetzeslage ist eindeutig. Dennoch scheiden sich seit einigen Jahren am Tanzverbot an den Ostertagen die Geister. Die MRZ hat Vertreter der Kirchen und Clubbetreiber aus Mainz befragt.

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Mainz – Die Gesetzeslage ist eindeutig. Dennoch scheiden sich seit einigen Jahren am Tanzverbot an den Ostertagen die Geister. Während insbesondere die evangelische Kirche auf die zentrale Bedeutung der Kreuzigung Christi für die Gläubigen und für eine christlich geprägte Gesellschaft verweist, sind viele Clubbetreiber der Meinung, das Gesetz aus den 50er-Jahren des vorigen Jahrhunderts sei nicht mehr zeitgemäß.

„Ich habe einen Tanz-Club“, sagt etwa Simone Schwab vom Red Cat in Mainz. Soll heißen: Natürlich wäre es ihr lieber, wenn auch an den Ostertagen getanzt werden dürfte. An Karfreitag hat das Red Cat daher geschlossen, an den anderen Tag hat nur die Bar geöffnet. „Ich würde auch an Karfreitag lieber öffnen“, betont Schwab. „Aber für 2012 zumindest ist das gelaufen“, bedauert sie.

Die Diskussion um das österliche Tanzverbot kam vor drei Jahren auf, nachdem die Aufsichtsbehörde ADD auf die Einhaltung des Feiertagsgesetzes beharrt und Kontrollen veranlasst hatte. In den Jahren zuvor gingen die Ordnungsbehörden damit eher kulant um. Doch das ist vorbei.

„Wir machen erst am Sonntag um 22 Uhr wieder auf“, berichtet Rüdiger Stephan vom KUZ am Mainzer Winterhafen. „Was wir früher samstags gemacht haben, bieten wir nun einen Tag später an: Schlager in der großen Halle, Depeche Mode in der kleinen Halle.“ Wobei Rüdiger Stephan das Tanzverbot am Karfreitag durchaus nachvollziehen kann. „Aber ein Tanzverbot am Donnerstag und am Samstag – das ist doch Quatsch. Das sind ja überhaupt keine richtigen Feiertage.“

Der evangelische Mainzer Dekan Andreas Klodt sieht dies freilich anders: „Donnerstag ist der Tag des Verrats und der Samstag ist der Tag der Grabesruhe. Für uns ist dies schon eine Einheit.“

Die Plakataktion der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) an Gotteshäusern und Litfaßsäulen, mit der sie öffentlichkeitswirksam für den Karfreitag als stillen Feiertag wirbt, beurteilt der Dekan wenige Tage vor Abschluss als durchweg positiv: „Wir wollten Gespräche anregen. Und das ist uns gelungen.“

Die „stillen Feiertage“ seien wichtig für alle Menschen, begründete er die Aktion. Die Banner mit der durchbohrten Hand, die zu einem Siegeszeichen geformt ist, verweise auf die Inhalte: „Am Karfreitag wurde Jesus Christus zum Opfer von menschlicher Gewalt. Er wurde von römischen Besatzern hingerichtet. Und wir nehmen an diesem Tag das Leid insgesamt in den Blickpunkt.“

Klodt erinnert dabei auch an die Mainzer Spuren der Römer, die vorwiegend als Kulturgut wahrgenommen würden: Römisches Theater, Römersteine und Drususstein würden in erster Linie als touristische Attraktionen wahrgenommen. Der Karfreitag eröffne eine andere Sicht. „Die römischen Machthaber beuten das Land aus, ersticken alle Wünsche nach Freiheit im Keim und praktizieren bestialische Foltermethoden.“

Die Plakataktion sei wichtig, um nicht den Kritikern allein das Thema zu überlassen, sondern im wörtlichen Sinne Flagge zu zeigen. Klodt selbst hat einige Anrufe und Mails erhalten, die ihn darin bestärkt haben, dass das öffentliche Bekenntnis zum Karfreitag der richtige Schritt ist. Armin Thomas
Das Landesfeiertagsgesetz;: Das Rechts- und Ordnungsamt der Stadt Mainz weist darauf hin, dass öffentliche Tanzveranstaltungen nach dem Landesfeiertagsgesetz von Gründonnerstag, 5. April, 4 Uhr früh, bis Ostersonntag, 8. April, 16 Uhr, sowie öffentliche sportliche Veranstaltungen am Karfreitag, 6. April, ganztägig und am Ostersonntag, 8. April, bis 13 Uhr nicht erlaubt sind. Öffentliche Versammlungen, Aufzüge und Umzüge, die nicht der Religionsausübung dienen, sowie alle öffentlichen Veranstaltungen und Darbietungen, die nicht dem Charakter des Feiertages entsprechen, sind am Karfreitag, 6. April, ebenfalls nicht erlaubt. Der Stadtverwaltung Mainz zufolge sind am Karfreitag, 6. April, Spielhallen geschlossen zu halten. Am Ostersonntag, 8. April, und Ostermontag, 9. April, dürfen Spielhallen in der Zeit von 11 Uhr bis 24 Uhr betrieben werden.