Neues Gesetz: Höhere Schwellen im Maßregelvollzug
Paragraf 63 im Strafgesetzbuch regelt, dass nur Straftäter, die Opfer seelisch oder körperlich erheblich geschädigt haben oder die für die Allgemeinheit gefährlich sind, in der geschlossenen Psychiatrie behandelt werden. Hinzu kommt, dass nach Paragraf 67 nach sechs Jahren überprüft wird, ob ein Patient noch weggeschlossen werden muss und ob dies noch verhältnismäßig ist. Damit sollen womöglich lebenslange Unterbringungen „auf die wirklich schweren Fälle beschränkt werden“.