Neues Gesetz: Höhere Schwellen im Maßregelvollzug

Mehr schuldunfähige Straftäter kommen frei Foto: dam

Im Maßregelvollzug (auch Forensische Psychiatrie, verkürzt Forensik genannt) werden psychisch kranke oder suchtkranke Straftäter untergebracht, beim Urteil zunächst auf unbestimmte Zeit. Das neue Gesetz vom August 2016 erhöht nun die Schwellen für die Einweisung und schränkt auch den Verbleib in der geschlossenen Psychiatrie auf schwere Straftäter ein.

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Paragraf 63 im Strafgesetzbuch regelt, dass nur Straftäter, die Opfer seelisch oder körperlich erheblich geschädigt haben oder die für die Allgemeinheit gefährlich sind, in der geschlossenen Psychiatrie behandelt werden. Hinzu kommt, dass nach Paragraf 67 nach sechs Jahren überprüft wird, ob ein Patient noch weggeschlossen werden muss und ob dies noch verhältnismäßig ist. Damit sollen womöglich lebenslange Unterbringungen „auf die wirklich schweren Fälle beschränkt werden“.