Leipzig/Frankfurt

Nachtflugregelungen großer deutscher Flughäfen

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig berät im März unter anderem über die Nachtflugregelung am Frankfurter Flughafen.

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Leipzig/Frankfurt – Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig berät im März unter anderem über die Nachtflugregelung am Frankfurter Flughafen.

Auch an anderen deutschen Flughäfen hat es immer wieder Streit um nächtliche Starts und Landungen gegeben. Eine Auswahl der Bestimmungen:

FRANKFURT: Am größten deutschen Flughafen darf bis zur gerichtlichen Klärung der Planfeststellung zur neuen Landebahn nachts nicht mehr geflogen werden. Zwar erlaubt der Beschluss des Landes durchschnittlich 17 Starts und Landungen zwischen 23.00 und 5.00 Uhr und 150 täglich im Jahresschnitt in der Gesamtnacht zwischen 22.00 und 6.00 Uhr. Nach Anwohnerklagen untersagte der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel aber diese Flüge bis zur Entscheidung durch das Bundesverwaltungsgericht. Die Kasseler Richter zweifeln am Bedarf für die Nachtflüge inmitten des Ballungsraums. Für planmäßige Flüge gebe es zwischen 23.00 und 05.00 Uhr kaum einen Spielraum. MÜNCHEN: Von Mitternacht bis 5.00 Uhr sind Luftpost- und Hilfsflüge, Landungen aus Sicherheitsgründen sowie Flüge mit Ausnahmegenehmigung erlaubt. Zwischen 22.00 und 24.00 Uhr und von 5.00 bis 6.00 Uhr dürfen nur vergleichsweise leise Maschinen starten und landen. Generell gilt dafür am zweitgrößten deutschen Flughafen keine Höchstzahl, sondern ein Lärmkontingent. Mit der Regelung wollen die Betreiber auf dem 30 Kilometer außerhalb Münchens gelegenen Airport 89 Flüge pro Nacht ermöglichen.

DÜSSELDORF: Die Nummer drei unter den deutschen Flughäfen hat eine sehr strikte Regelung. Zwischen 22.00 und 23.00 Uhr sind auf den Pisten am Düsseldorfer Stadtrand 33 Landungen erlaubt, keine Starts. Bestimmte Airlines dürfen bei Verspätungen bis Mitternacht und zwischen 5.00 und 6.00 Uhr landen. Ansonsten dürfen in der Nacht nur kleine Propellermaschinen starten und landen.

SCHÖNEFELD-NEU/HAUPTSTADTFLUGHAFEN: Am neuen Schönfelder Airport sind von Mitternacht bis 5.00 Uhr keine Landungen und Starts erlaubt. Ausnahmen gelten für Post- und Regierungsflugzeuge sowie Linienmaschinen in Notfällen. Von 22.00 Uhr bis Mitternacht und von 5.00 bis 06.00 Uhr gelten Einschränkungen. Durchschnittlich 77 Flüge sind erlaubt, 46 davon müssen zwischen 22.00 und 23.00 Uhr liegen. Maximal dürfen 103 Starts und Landungen erreicht werden. Die Betreiber betonen, dass dieses Volumen erst in vielen Jahren erreicht werde. dpa