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„Ich habe ein gewisses Verständnis dafür, dass Sie (...) ihren alten Arbeitsplatz nochmals aufsuchen wollten. Jedoch können und dürfen wir seitens der Bundesforstverwaltung, welche ja auch öffentlich-rechtlich tätig ist, eine fortgesetzte Verletzung der Gefahrenabwehrverordnung nicht tolerieren. Ich bitte Sie daher dringend und letztmalig darum, das Betreten der gesperrten Bereiche bis ...
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