Kompakt: Krankenhauskeime sind Bedrohung Nummer eins

Multiresistente Erreger sind Bakterien, gegen die die meisten Antibiotika unwirksam sind. Zum viel zitierten MRSA-Keim (Methicillinresistenter Staphylococcus aureus) haben sich sogenannte gramnegative Keime gesellt, die im Darm siedeln. Bislang ist gegen sie kaum ein wirksames Gegenmittel zu finden. Resistente Krankheitserreger wie MRSA entstehen vermutlich, weil Antibiotika in der Medizin, aber auch in der Tiermast zu häufig eingesetzt werden. Die Keime passen sich an die Antibiotika an und reagieren nicht mehr darauf.

Lesezeit: 1 Minute
Anzeige

Multiresistente Erreger sind Bakterien, gegen die die meisten Antibiotika unwirksam sind. Zum viel zitierten MRSA-Keim (Methicillinresistenter Staphylococcus aureus) haben sich sogenannte gramnegative Keime gesellt, die im Darm siedeln. Bislang ist gegen sie kaum ein wirksames Gegenmittel zu finden. Resistente Krankheitserreger wie MRSA entstehen vermutlich, weil Antibiotika in der Medizin, aber auch in der Tiermast zu häufig eingesetzt werden. Die Keime passen sich an die Antibiotika an und reagieren nicht mehr darauf.

Die Infektionsrate mit derartigen Keimen infolge medizinischer Behandlungen hat in den vergangenen Jahren stark zugenommen. Nach Schätzung des Robert Koch- Instituts erkranken in Deutschland jährlich rund 600 000 Patienten an Krankenhausinfektionen, bis zu 15 000 Patienten sterben pro Jahr an einer Sepsis nach Wundinfektion – der dritthäufigsten Todesursache in Deutschland.

Die europäische Gesundheitsbehörde sieht in multiresistenten Erregern mittlerweile die bedeutendste Krankheitsbedrohung in Europa.

Meldepflicht für MRSA besteht seit Juli 2009 bundesweit. Sobald ein Mediziner den Keim im Blut oder in der Nervenflüssigkeit nachweist, muss er den Fall dem Gesundheitsamt melden.

In Rheinland-Pfalz schreibt seit Februar 2012 die Landesverordnung über die Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen (MedHygVO) einen Personalschlüssel für Hygienefachleute an Krankenhäusern, ambulanten Kliniken, Tageskliniken sowie Vorsorge-, Rehabilitationsund Dialyseeinrichtungen vor. Die nötigen Hygieniker, Mikrobiologen und Infektiologen müssen aber erst ausgebildet werden – noch sind die neuen Standards nicht erfüllt. Die gesetzliche Übergangsfrist endet mit dem Jahr 2016.