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Kommentar: EuGH rettet ein Stück der Privatsphäre
Jochen Magnus zum Urteil des EuGH in Sachen Gmail & Co.
Vor 20 Jahren Jahre wünschten die Behörden dann, mit „akustischer Wohnraumüberwachung“ ins ganz Private eindringen zu dürfen. Der „Große Lauschangriff“ sorgte nicht nur für Protest und Rücktritt der Justizministerin, sondern auch für ein Urteil des Verfassungsgericht: Es billigte dem Bürger ...