Plus

Kommentar: EuGH rettet ein Stück der Privatsphäre

Jochen Magnus
Jochen Magnus Foto: Jens Weber

Waren das überschaubare Zeiten, als Polizisten mit großen Kopfhörern und einem richterlichen Beschluss ausgestattet, in einer Vermittlungsstelle der Bundespost Telefongespräche belauschten und im Hintergrund die Relais klapperten! Als abgefangene Briefe vorsichtig geöffnet und gelesen wurden.

Lesezeit: 1 Minute
Jochen Magnus zum Urteil des EuGH in Sachen Gmail & Co. Vor 20 Jahren Jahre wünschten die Behörden dann, mit „akustischer Wohnraumüberwachung“ ins ganz Private eindringen zu dürfen. Der „Große Lauschangriff“ sorgte nicht nur für Protest und Rücktritt der Justizministerin, sondern auch für ein Urteil des Verfassungsgericht: Es billigte dem Bürger ...