Jugendschutzsoftware-Hersteller: Jede Untersützung des JMStV ist unmoralisch

Mainz – Tobias Huch aus Mainz stand mit seinem Engagement im Netz schon mehrfach im Blickpunkt der Öffentlichkeit: Unter anderem hatte er im Jahr 2000 als 18-Jähriger ein zensiertes Nackfoto einer Frau auf den Seiten des Bundesjustizministeriums mit dem Hinweis „Dieser Service ist unsicher“ hinterlassen. Er deckte auch im Jahr 2008 den Datenskandal bei T-Mobile auf. Seine Firma Resisto IT GmbH bietet seit vielen Jahren Jugendschutzsoftware zur Altersverifikation an, vor allem Unternehmen der Erotikbranche gehören da zu seinen Kunden. Hier sein Beitrag.

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Mainz – Tobias Huch aus Mainz stand mit seinem Engagement im Netz schon mehrfach im Blickpunkt der Öffentlichkeit: Unter anderem hatte er im Jahr 2000 als 18-Jähriger ein zensiertes Nackfoto auf den Seiten des Bundesjustizministeriums mit dem Hinweis „Dieser Service ist unsicher“ hinterlassen. Er deckte auch im Jahr 2008 den Datenskandal bei T-Mobile auf. Die Resisto IT GmbH, eine seiner Firmen, bietet seit vielen Jahren Jugendschutzsoftware zur Altersverifikation an, vor allem Unternehmen der Erotikbranche gehören da zu den Kunden. Er sieht sein Unternehmen als möglichen Monopolisten – und ist dennoch gegen den Vertrag:

Seit über 10 Jahren gehört eines meiner Unternehmen zu den Marktführern im Bereich Jugendschutz. Unser Zugangskontrollsystem für jugendgefährdende Inhalte ist eines der bekanntesten und beliebtesten in den Jahren 2000 bis 2003 gewesen. Es war rein werbefinanziert, kostenlos und für den erwachsenen Surfer einfach zu handhaben. Eine Umgehung dieser Kontrolle (Überprüfung der verschlüsselten Personalausweisnummer) durch Minderjährige hat es nie gegeben. Somit hat das System bewiesen, dass es der ideale Jugendschutz ist, da nur die Verhinderung der ungewollten Konfrontation als effektiver Jugendschutz bezeichnet werden darf. Diese Auffassung teilen die meisten Experten im Bereich der Wissenschaft mit uns.

Wir möchten einen idealen Jugendschutz und gleichzeitig keine unverhältnismäßige Einschränkung von Erwachsenen anbieten. Jugendschutzaktionismus und Symbolgesetzgebung auf Kosten von Jugendlichen und Erwachsenen ist schädlich und somit unmoralisch. Als Unternehmer übernimmt man mit dem Ziel, Gewinne einzufahren, auch eine Verpflichtung gegenüber der Gesellschaft. Die Verfolgung ausschließlich von Profitinteressen auf Kosten der Gesellschaft lehnen wir selbstverständlich ab.

Diese ist wichtig, um unser Handeln in dem Sektor zu verstehen.

Der neue JMStV bietet uns – wie schon der bisherige JMStV – große Chancen, höhere Profite im Unternehmen einzuspielen, da nunmehr durch den JMStV das Anbieten von kostenlosen Jugendschutzsystemen nicht möglich ist. Das von uns entwickelte System hat die Möglichkeit, quasi ein Monopol im Markt zu bilden.

Wir sind der vollen Überzeugung, dass jede Unterstützung für den JMStV gegenüber der Gesellschaft unmoralisch ist, da der JMStV den Artikel 5 Grundgesetz auf verfassungswidrige Art beschränkt und der Natur des Internets widerspricht. Natürlich wird bei einer solchen Kritik immer von den Befürwortern geschrien „Das Internet darf kein rechtsfreier Raum sein“. So eingängig diese Parole auch klingt, so unsinnig und dumm ist sie zugleich.

Das Internet war nie ein rechtsfreier Raum und es wird nie ein rechtsfreier Raum werden. Die Verfolgung von Straftaten ist einfach und funktioniert immer besser, je besser die Ermittler mit dem Medium vertraut sind. Es gibt keinen Grund für Netzsperren, Vorratsdatenspeicherung oder den JMStV, außer dem des billigen Populismus. Dies haben viele Abgeordnete begriffen, sind aber teils gefangen in einem seltsamen Kadavergehorsam gegenüber dem skandalbehafteten Ministerpräsidenten Kurt Beck (SPD), den man als Vater des JMStV bezeichnen kann.

So ist leider davon auszugehen, dass trotz der offensichtlichen Verfassungswidrigkeit, der Staatsvertrag durch die Landesparlamente durchgewunken wird. Massive Proteste von Bürgerrechtlern, kirchlichen Gruppen, der Presse, der Wirtschaft, der Wissenschaft und sogar der Jugendschutzunternehmen wurden und werden ignoriert.

Nunmehr stellt sich die Frage wie man als aufrichtiger Bürger dieses Landes trotz wirtschaftlicher Interessen zu handeln hat. Wir haben uns dafür entschieden, jedem Anbieter Tipps zu geben, wie er legal und ohne großen Aufwand sein Angebot ins Ausland verlagern kann, um die mediale Vielfalt der Meinung zu retten. Diese Vielfalt ist das eigentliche Herz dieses Landes, und sie zu schützen, ist die Pflicht jedes Bürgers.

Die Millionen Opfer dieser unerträglichen Gesetzgebung müssen wissen, dass es keine Möglichkeit einer rechtlichen Verfolgung von Inhalten im Ausland gibt. Die Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz hat in einem Geheimgutachten (Veröffentlichung ist sogar strafrechtlich verboten) feststellen müssen, dass die Verlagerung der Inhalte auf ausländische Server und der Wechsel des Domaininhabers (ausländische Adresse) ausreicht, um eine Verfolgung unmöglich zu machen.

Der so genannte „Admin-C“ bei den DE-Domains ist nicht haftbar zu machen, solange keine strafrechtlich relevanten Inhalte veröffentlicht werden. Der JMStV-E ist somit eindeutig ein zahnloser Tiger, der aber dennoch maximalen Schaden durch Angst unter den Menschen erzeugt. Wir werden unseren Teil dazu beitragen, um nicht nur die Jugend, sondern auch alle Menschen in Deutschland vor dieser Gefahr zu schützen. Jugendschutz muss auch immer der Schutz von Freiheit sein. Wer das vergisst, ist nicht würdig in diesem Land politische Verantwortung zu tragen.