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Berlin

Hintergrund: Plagiat ist kein juristischer Tatbestand

Der Begriff Plagiat ist dem Französischen entlehnt und wurzelt auf dem lateinischen Begriff plagium, zu Deutsch Menschenraub oder auch Seelenverkauf. Er bezeichnet heute jedoch den Diebstahl geistigen Eigentums.

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Berlin - Der Begriff Plagiat ist dem Französischen entlehnt und wurzelt auf dem lateinischen Begriff plagium, zu Deutsch Menschenraub oder auch Seelenverkauf. Er bezeichnet heute jedoch den Diebstahl geistigen Eigentums. Dabei kann es um alle Formen geistiger Arbeit gehen, also etwa um Design, Kunst, Musik, Texte und auch Wissenschaft. Das Plagiat ...