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Hintergrund: Die Rechtslage und der Zeitdruck vor den Kommunalwahlen am 25. Mai

Die Fraktionen von SPD und Grünen haben beim Verfassungsgerichtshof (VGH) den Normenkontrollantrag gestellt, mit dem sie ihr eigenes Gesetz vom Mai 2013 zur Kommunalwahl – und damit den umstrittenen Stimmzettel mit Angaben zu Frauenquoten auf den Kandidatenlisten und in den bisherigen Parlamentszusammensetzungen – höchstrichterlich überprüfen lassen.

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Er trägt jetzt das Aktenzeichen VGH N 14/14. Im Landtag hat Rot-Grün den Optimismus verbreitet, dass der VGH schon bis zum 7. April (Stichtag fürs Zulassungsverfahren der Listen) Klarheit schaffen werde. Aber dies scheint Juristen illusorisch. Denn über einen Normenkontrollantrag entscheidet der VGH in der Regel eher in sechs Monaten ...