Gegen Steuersünder ermittelt der Fiskus selbst

Koblenz – Knapp 26 Millionen Euro an Schwarzgeld haben die Steuerfahnder des Koblenzer Finanzamts im vergangenen Jahr ans Licht befördert – 4,5 Millionen Euro mehr als im Vorjahr. Und für die Hinterzieher hatte das nicht selten unangenehme Folgen.

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Koblenz – Knapp 26 Millionen Euro an Schwarzgeld haben die Steuerfahnder des Koblenzer Finanzamts im vergangenen Jahr ans Licht befördert – 4,5 Millionen Euro mehr als im Vorjahr. Und für die Hinterzieher hatte das nicht selten unangenehme Folgen. Rund 1100 Strafverfahren gegen Steuersünder wurden 2010 abgeschlossen. In knapp 100 Fällen endeten diese mit Freiheits- oder Geldstrafen. In gut 370 Fällen wurde das Verfahren nur gegen Geldauflagen eingestellt: Im Schnitt mussten die Täter dafür mehr als 1700 Euro zahlen – neben den ausstehenden Steuern versteht sich.

Was die Wenigsten wissen: Die Finanzverwaltung ermittelt gegen die Mehrzahl der Steuersünder eigenständig. Sie vereint unter Ihrem Dach mit der Steuerfahndung und der Bußgeld- und Strafsachenstelle eine Art eigene Polizei und Staatsanwaltschaft. Das berichten die beiden Sachgebietsleiter der Strafsachenstelle in Koblenz, Elisabeth von Dorrien und Guido Wolf, sowie Dr. Michael Ludorf, Pressesprecher des Finanzamts, in einem Hintergrundgespräch mit unserer Zeitung. Und die Befugnisse der Ermittler des Fiskus reichen weit: Selbst wenn Freiheitsstrafe im Raum steht, muss die Strafsachenstelle die „echte“ Staatsanwaltschaft nur einschalten, wenn diese über ein Jahr hinausgeht. Oder wenn zur Steuerhinterziehung weitere Delikte hinzukommen, wie Urkundenfälschung, Betrug, Untreue oder Ähnliches.

15 Sachbearbeiter und zwei Sachgebietsleiter decken von Koblenz aus das nördliche Rheinland-Pfalz ab. Kommt ein möglicher Fall von Steuerhinterziehung auf den Tisch, so werden die Prüfer aktiv. Sie entscheiden: Ist es ein Fall? Muss ermittelt werden? Muss ein Strafverfahren eingeleitet werden? Oder reicht ein freundlicher, aber bestimmter Warnschuss? „Die Bandbreite reicht von Kleinigkeiten bei der Fahrtkostenabrechnung bis zu Millionenanlagen in der Schweiz“, berichtet Guido Wolf.

Soll ermittelt werden, dann ist die Steuerfahndung am Zug. Nicht selten schließen sich hochkomplexe Prüfungen und aufwendige Verfahren an. „Die Laufzeit bei Wirtschaftsstrafverfahren beträgt im Schnitt zwei Jahre“, berichtet Wolf. Was am Ende steht? Oft kommt man zu einer Einigung mit den Tätern. Juristisch gesprochen: Ein Großteil der Verfahren wird gegen Geldauflage eingestellt. Die Finanzverwaltung kann aber durchaus auch einen Strafbefehl mit Geld- oder Freiheitsstraße bis zu einem Jahr beantragen. Zur Erklärung: Wehrt sich der Betroffene nicht dagegen, dann wird damit das Strafverfahren abgeschlossen. „Legt der Betroffene aber Einspruch ein, dann kommt es zu einer Hauptverhandlung vor dem Strafrichter“, erläutert Elisabeth von Dorrien.

Und die Staatsanwaltschaft steigt ohnehin in das Verfahren ein, wenn sich Hinweise auf weitere Straftaten neben der Hinterziehung ergeben. Oder wenn die Summen in Regionen gehen, dass eine höhere Freiheitsstrafe im Raum steht. Ein grober Grenzwert liegt bei etwa 100 000 Euro hinterzogener Steuer, berichtet Guido Wolf.

Nicht für jede Kleinigkeit wird gleich ein Verfahren eingeleitet. Aber: „Wir wollen klar machen, dass Hinterziehung gesehen und geahndet wird“, betont von Dorrien. Schon um dem Gerechtigkeitsgefühl der Anderen Rechnung zu tragen: Jeder will schließlich, dass der Ehrliche eben nicht der Dumme ist. Eine Kooperationsstrategie verfolgt der Fiskus: Der Steuerzahler wird nicht als Gegner gesehen. Er soll dafür gewonnen werden, seine Steuern zu bezahlen. „Dafür tun wir eine Menge“, meint Pressesprecher Michael Ludorf. Sprechtage, Info-Veranstaltungen, das Info-Telefon der Finanzämter: Alles Teil der Aufklärung. „Wir treten den Bürgern mit Vertrauen gegenüber“, betont Ludorf, „aber wenn das missbraucht wird, dann folgt die Härte des Gesetzes.“

Von unserem Redakteur Ingo Schneider