Frankfurt

Gäfgens Anwalt: „Verfahren ist Lackmustest für Rechtsstaatlichkeit“

Kindermörder Gäfgen
Der verurteilte Kindermörder Magnus Gäfgen (r.) mit seinem Rechtsanwalt Michael Heuchemer (Archiv). Foto: DPA

3000 Euro Schmerzensgeld wegen Folterandrohung für Kindsmörder Gäfgen. Das Entschädigungsverfahren hat die Rechtsstaatlichkeit nach Ansicht seines Anwalts auf den Prüfstand gestellt.

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Frankfurt – Das Entschädigungsverfahren im Fall Magnus Gäfgen hat die Rechtsstaatlichkeit nach Ansicht seines Anwalts auf den Prüfstand gestellt.

„Das war der Lakmustest“, sagte Michael Heuchemer am Donnerstag der dpa. Zuvor hatte das Landgericht entschieden, dass der verurteilte Kindsmörder Gäfgen wegen der Folterdrohung in einem Polizeiverhör eine Entschädigung aus der Landeskasse erhält. Er werde mit seinem Mandanten erst später entscheiden, ob er wegen des Urteils in Berufung gehe oder nicht.

„Das Verfahren hat gezeigt, dass auch für Verurteilte gilt, was im Grundgesetz steht“, sagte Heuchemer. Er forderte zudem Verständnis für das Verfahren: „Es ging dabei nicht um die Tat, für die Herr Gäfgen bereits im Gefängnis sitzt. Sondern es ging um das, was im Verhörzimmer passiert ist. Das ist eine ganz andere Geschichte.“

Die Polizei hatte 2002 mit ihrer Drohung im Verhör den von Gäfgen entführten Bankierssohn Jakob von Metzler retten wollen. Die Leiche des Kindes war wenig später aus einem Tümpel geborgen worden, nachdem Gäfgen das Versteck im Verhör verraten hatte. dpa