EU: Vorratsdatenspeicherung vor dem Aus?

Läutet der Europäische Gerichtshof das Aus für die Vorratsdatenspeicherung<br />ein? Gutachter Cruz Villalón betrachtet die geltende EU-Richtlinie jedenfalls<br />als Verstoß gegen die EU-Grundrechte.
Läutet der Europäische Gerichtshof das Aus für die Vorratsdatenspeicherung
ein? Gutachter Cruz Villalón betrachtet die geltende EU-Richtlinie jedenfalls
als Verstoß gegen die EU-Grundrechte.
Foto: DPA

Luxemburg/Brüssel – Die umstrittene EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung verstößt laut einem Gerichtsgutachten gegen europäisches Recht. Die Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten der Bürger ohne konkreten Anlass sei „in vollem Umfang unvereinbar“ mit der EU-Charta der Grundrechte.

Lesezeit: 2 Minuten
Anzeige

Die Richtlinie soll Ermittlern bei der Aufklärung schwerer Verbrechen helfen. Die Richtlinie verletzt das Grundrecht auf Datenschutz und Achtung des Privatlebens, schreibt EU-Generalanwalt Cruz Villalón in seinem Gutachten. Zudem sei die Speicherdauer von bis zu zwei Jahren unverhältnismäßig lang. Die Richtlinie von 2006 legt nicht ausreichend genau fest, wann Behörden auf die gespeicherten Daten zugreifen dürfen, schreibt Villalón.

Der Gutachter empfiehlt dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) allerdings nicht, die Richtlinie ganz auszusetzen. Stattdessen müsse die EU in „angemessener Zeit“ nachbessern. Villalóns Einschätzung stellt nicht das abschließende Urteil des EuGH dar. In den meisten Fällen folgt der Gerichtshof bei seiner Entscheidung jedoch dem Gutachter.

Ein Urteil wird in einigen Monaten erwartet. Die Richtlinie verpflichtet bisher Telekommunikationsunternehmen in der EU, Verbindungsdaten ihrer Kunden auch ohne konkreten Anlass oder Verdacht bis zu zwei Jahre lang aufzubewahren. Die Daten zeigen, wer wann mit wem telefoniert hat. Ermittler sollen zur Aufklärung schwerer Verbrechen darauf zugreifen können. Die EU-Mitgliedsstaaten legen selbst fest, wie die Richtlinie national umgesetzt wird.

In Deutschland gibt es keine gesetzliche Regelung dazu, weil sich Union und FDP nicht auf ein neues Gesetz einigen konnten. Das Bundesverfassungsgericht hatte die deutsche Regel 2010 gekippt. Die Bewertung sticht in Deutschland mitten in eine heftige Debatte. Sowohl Kritiker als auch Befürworter sahen sich in ihrer Position bestätigt: Die Union will das Instrument in einer modifizierten Form wieder einführen, während aus der SPD auch kritische Stimmen laut wurden. Datenschützer, Opposition und Netzaktivisten forderten eine Abkehr von der Vorratsdatenspeicherung.

CDU, CSU und SPD haben im Koalitionsvertrag vereinbart, die Datenspeicherung wieder einzuführen. „Das sehen wir bestätigt“, sagte der Sprecher des Bundesinnenministeriums, Jens Teschke. „Wichtig ist uns, dass der Generalanwalt nicht die Datenspeicherung an sich als grundrechtswidrig ansieht. Es ist eine Frage des Wie und nicht des Ob.“

Das Gutachten gebe den verabredeten Plänen „Rückenwind“, sagte auch der Vorsitzende der Unionsfraktion im Bundestag, Günter Krings. In SPD-Kreisen hieß es, die Koalitionsvereinbarung müsse nicht revidiert werden. Allerdings wurden auch kritische Stimmen laut. Der SPD-Netzpolitiker Lars Klingbeil forderte eine gründliche Diskussion: „Ich finde, dass die Argumente der Kritiker dadurch eine größere Bedeutung bekommen.“

Jetzt müsse das endgültige Urteil des EuGH abgewartet werden. Sollte der Gerichtshof dem Gutachter folgen, müsste die EU-Richtlinie überarbeitet werden. „Die Chance ist auch da, dass die Vorratsdatenspeicherung grundsätzlich abgeschafft wird“, sagte Klingbeil. Genau das forderten die Grünen im Europaparlament. „Die Vorratsdatenspeicherung muss jetzt umgehend in der ganzen EU abgeschafft werden“, sagte ihr innenpolitischer Sprecher Jan Philipp Albrecht.

Der deutsche Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar wertete das Gutachten als Signal: Es ist „ein eindeutiger Hinweis aus Luxemburg, der nicht ignoriert werden kann“, erklärte er.