Das ist drin im Bildungspaket

Seit 1. Januar 2011 haben Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien einen Rechtsanspruch auf gesellschaftliche Teilhabe, das heißt aufs Mitmachen in allen gesellschaftlichen Bereichen.

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Seit 1. Januar 2011 haben Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien einen Rechtsanspruch auf gesellschaftliche Teilhabe, das heißt aufs Mitmachen in allen gesellschaftlichen Bereichen. Zum sogenannten Bildungspaket gehören Schulausflüge und Klassenfahrten, Mittagessen in Schule, Hort oder Kita, Sport- und Musikvereine, Kulturveranstaltungen, Lernförderung, Schulbedarf und Schülerbeförderung.

1,3 Milliarden Euro hat die Bundesregierung dafür bereitgestellt, 2,5 Millionen Kinder und Jugendliche sollen davon profitieren. Auf Antrag erhalten Kinder und Jugendliche zwischen 0 und 25 Jahren jährlich 100 Euro für Schulbedarf und 10 Euro monatlich für Sport-, Kultur- oder Freizeitaktivitäten. Darüber hinaus gibt es pro Kind einen Zuschuss für eine warme Mahlzeit in Schule, Hort oder Kita, der Elternanteil beträgt 1 Euro pro Tag. Außerdem werden Klassenfahrten und Lernförderung ganz und Schulbeförderung anteilig übernommen. Anlaufstelle für Familien, die Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld bekommen, ist das Jobcenter. Familien, die Wohngeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Leistungen nach § AsylbLG beziehen, wenden sich an das zuständige Rathaus, das Bürgeramt oder die Kreisverwaltung.

Informationen gibt es unter www.bildungspaket.bmas.de