Rheinland-Pfalz

Das ändert sich 2013: Minijobber können etwas mehr verdienen

Die elektronische Steuerkarte, die jetzt die alte aus Pappe ersetzt, soll den Datenaustausch zwischen Arbeitnehmern, Arbeitgebern und dem Finanzamt einfacher machen. Wichtig für Steuerzahler: Die Freibeträge müssen für 2013 neu beantragt werden. Der Grundfreibetrag steigt von 8004 Euro auf 8130 Euro.

Lesezeit: 1 Minute
Anzeige

Rheinland-Pfalz – Die elektronische Steuerkarte, die jetzt die alte aus Pappe ersetzt, soll den Datenaustausch zwischen Arbeitnehmern, Arbeitgebern und dem Finanzamt einfacher machen. Wichtig für Steuerzahler: Die Freibeträge müssen für 2013 neu beantragt werden. Der Grundfreibetrag steigt von 8004 Euro auf 8130 Euro.

Das bringt dem Einzelnen aber wohl höchstens 2 Euro im Jahr ein.

Die Verdienstgrenze für Minijobber steigt in diesem Jahr von 400 Euro auf 450 Euro. Neu auch: Minijobs sind rentenversicherungspflichtig und nur noch auf Antrag versicherungsfrei. Das gilt für alle 2013 neu aufgenommenen Minijobs und für diejenigen, die 2013 auf mehr als 400 Euro angehoben werden. Bei alten Verträgen gelten noch Übergangsregelungen. Der Arbeitgeber zahlt wie bisher 15 Prozent bei der gesetzlichen Rentenversicherung und in der Regel 13 Prozent bei der Krankenversicherung. Hinzu kommen eine Pauschalsteuer und weitere Umlagen.

Eine Besonderheit für Minijobber in Privathaushalten: Der Minijobber muss für die Rentenversicherung einen Eigenanteil von 3,9 Prozent übernehmen. Weitere Informationen gibt die Minijob-Zentrale. Andere geplante Änderungen stecken noch im politischen Betrieb von Berlin fest.

Das gilt auch für den höheren Freibetrag bei der sogenannten Übungsleiterpauschale von 2100 Euro auf 2400 Euro sowie bei der Ehrenamtspauschale. Hier sollte der Freibetrag von 500 Euro auf 720 Euro ansteigen. Aber auf diese Punkte, die auch im höchst strittigen Jahressteuergesetz 2013 stehen, konnten sich Bundestag und Länderkammer noch nicht einigen. Der Bundestag hat den höheren Pauschalen zugestimmt. Der Bundesrat soll am 1. März entscheiden.

us