Stuttgart

Chronologie: Amoklaufprozess – Verfahren mit leerer Anklagebank

Seit Mitte September 2010 musste sich der 52-jährige Unternehmer vor Gericht für eine Tat verantworten, die sein Sohn beging: Doch der Vater des Amokläufers von Winnenden saß die wenigste Zeit im Verhandlungssaal.

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Stuttgart – Seit Mitte September 2010 musste sich der 52-jährige Unternehmer vor Gericht für eine Tat verantworten, die sein Sohn beging: Doch der Vater des Amokläufers von Winnenden saß die wenigste Zeit im Verhandlungssaal. dpa dokumentiert die wichtigsten Etappen des Prozesses:

16.09.2010: Gleich zu Beginn des Prozesses gegen den Unternehmer sagt der Vorsitzende Richter Reiner Skujat, der Angeklagte könnte auch wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung verurteilt werden. Die Hoffnung der Hinterbliebenen auf Reue oder eine Entschuldigung enttäuscht der Sportschütze.

21.09.2010: Die Schwester einer getöteten Schülerin greift den Angeklagten in einer Erklärung an. Denn er habe den Amoklauf seines Sohnes am 11. März 2009 erst ermöglicht. Mit einer ordnungsgemäßen Aufbewahrung der Waffe wäre ein solcher Massenmord nicht möglich gewesen, sagt sie.

23.09.2010: Nach Recherchen der Polizei war der Jugendliche kein Mobbingopfer. Von Schülern und Lehrern wurde der 17-Jährige als unauffällig und mittelmäßiger Schüler beschrieben, sagt ein Polizist als Zeuge vor Gericht.

28.09.2010: Ein Freund des Täters sagt aus, der 17-Jährige habe die Schule schleifen lassen, kaum Freunde gehabt und sei süchtig nach Computer-Ballerspielen gewesen.

30.09.2010: Die Polizei rekonstruiert den Verlauf der Tat in einer 3-D-Animation. Laut Erkenntnissen der Ermittler kannte der Amokläufer den Code zum Waffenschrank seines Vaters nicht.

19.10./21.10.2010: Der Angeklagte lässt sich krankschreiben. Es wird bekannt, dass es Morddrohungen gegen ihn gibt. Ein Hinterbliebener eines Opfers sprach laut Polizei von einem möglichen Anschlag auf den Unternehmer.

26.10.2010: Der Angeklagte erscheint nicht mehr vor Gericht. Die Verhandlung wird ohne ihn fortgesetzt. Die Kammer hält seine Anwesenheit für verzichtbar.

28.10.2010: Eine Expertin des Landeskriminalamts berichtet, es seien keine klar nachweisbaren Spuren von Tim K. an den Waffentresoren des Vaters zu finden gewesen. Die Verhandlung vor der 18. Strafkammer wird vertagt. Die Gründe werden später bekannt: Ein Schöffe wurde von der Polizei sturzbetrunken und schlafend aufgegriffen. Er wird durch einen anderen Laienrichter ersetzt.

11.11.2010: Der Amokläufer soll knapp ein Jahr vor der Tat Ärzten einer psychiatrischen Klinik gesagt gehaben, dass er „einen Hass auf die ganze Welt hat und Leute umbringen will“. Dies berichtet eine Mitarbeiterin der Krisenintervention, die die Eltern des Täters nach dem Amoklauf betreute.

16.11.2010: Der Amokläufer hat sich nach Aussagen eines Polizisten vor der Tat mit einem „Leben nach dem Tod“ beschäftigt.

18.11.2010: Der Vater des Amokläufers hat im Gespräch mit einem Psychiater eingeräumt, dass sein Sohn teilweise Probleme mit Mädchen hatte.

23.11.2010: Neue Wende im Prozess: Die Betreuerin der Familie des Amokläufers nimmt ihre Aussage zurück, die Eltern seien über Tötungsfantasien ihres Sohnes informiert gewesen.

02.12.2010: Der Ex-Freund der Schwester des Amokläufers sagt aus, die Familie habe gewusst, dass Tim K. psychische Probleme hatte. Die Schwester habe ihm in einem Internetchat geschrieben, dass ihr Bruder zweimal die Note sechs bekommen habe, depressiv sei, sich veränderte und zu zerbrechen drohe.

09.12.2010: Der Amokläufer litt nach Einschätzung eines Gutachters unter einer „ängstlich vermeidenden Persönlichkeitsstörung“. Geäußert habe sich dies in der sozialen Außenseiterrolle, einer Empfindlichkeit und einem geringen Selbstwertgefühl des 17-Jährigen.

16.12.2010: Erneuter Umschwung im Prozess: Die Mitarbeiterin der Krisenintervention widerruft den Widerruf ihrer ersten Aussage.

11.01.2011: Die Staatsanwaltschaft plädiert auf zwei Jahre Haft auf Bewährung wegen 15-facher fahrlässiger Tötung, fahrlässiger Körperverletzung in 13 Fällen und Verstoßes gegen das Waffengesetz.

27.01.2011: Die meisten Anwälte der Nebenkläger fordern in ihren Plädoyers, den Unternehmer nicht mit einer Bewährungsstrafe davonkommen zu lassen.

01.02.2011: Der Angeklagte erscheint wieder vor Gericht und zeigt Reue. Enttäuscht sind die Angehörigen dennoch, denn er wartete damit, bis seine Verteidiger Freispruch fordern.

10.02.2011: Das Gericht verurteilt den 52-Jährigen wegen 15-facher fahrlässiger Tötung und der fahrlässigen Körperverletzung in 14 Fällen sowie wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten. dpa