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Erfurt

Bundesarbeitsgericht: Streik auch für Kirchenmitarbeiter möglich

Bundesarbeitsgericht
Der 1. Senat des Bundesarbeitsgerichts verhandelt über die Zulässigkeit von Streiks in Kirchen-Einrichtungen. Foto: Martin Schutt

Kirchlich Beschäftigten darf nicht generell das Streiken verboten werden. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt in zwei Urteilen am Dienstag entschieden und damit den Gewerkschaften ver.di und Marburger Bund im Grundsatz recht gegeben. Damit müssen die großen christlichen Kirchen sowie die Einrichtungen von Caritas und Diakonie mit ihren bundesweit rund 1,3 Millionen Beschäftigten Streiks zulassen (AZ: 1 AZR 179/11 und 1 AZR 611/11).

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Erfurt -  Kirchlich Beschäftigten darf nicht generell das Streiken verboten werden. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt in zwei Urteilen am Dienstag entschieden und damit den Gewerkschaften ver.di und Marburger Bund im Grundsatz recht gegeben. Damit müssen die großen christlichen Kirchen sowie die Einrichtungen von Caritas und Diakonie mit ihren bundesweit ...